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Servicebereiche

Qualitätssicherung durch HACCP / GMP

Die Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) schreibt allen Beteiligten Eigenkontrollen vor.

Diejenigen Einflüsse, welche bei Herstellung, Transport, Lagerung, Behandlung, Verarbeitung und Verkauf von Lebensmitteln eine Erkrankungen des Konsumenten nach Verzehr von Lebensmitteln erwarten lassen, sind zu eliminieren.

Das HACCP - Konzept soll innerhalb dieses Eigenkontrollsystems zur Abwehr gesundheitlicher Gefahren dienen. Schädlingsbekämpfung stellt in diesem Verfahren einen Baustein dar.

Die geforderte Schädlingsfreiheit wird hierbei durch gezielte Vorgehensweise u. Techniken innerhalb eines Produktionsprozesses überwacht.

 

Hygieneplan

  • Reinigungsplan
  • Desinfektionsplan
  • Wartungsplan
  • Schädlingsbekämpfungsplan
 
Organisationsplan
  • Aufgabenbeschreibung
  • Regelung der Zuständigkeiten
  • Regelung der Kompetenz
 
Prüfungsplan
  • Überprüfung der Personalhygiene
  • Inspektionen
  • CCPs in den Bereichen Wareneingang, Lagerhaltung, Warme Küche und Speisenausgabe
 
Schulungsplan
  • Literatur
  • interne Schulung
  • externe Schulung
 
Notfallplan
  • Beschreibung der Vorgehensweise
  • Kontaktadressen und Telefonnummern
 
 

 

Verantwortlichen für Qualität und Hygiene in der Lebensmittelherstellung / verarbeitung sind die zahlreichen Risiken und Gefahren bekannt, welche die Ware trotz aller Vorkehrungen beeinträchtigen kann.

Tierischen Schädlinge und deren Exkremente sind ein großes Hygienerisiko.

 

Eine gezielten Überwachung ist daher unerlässlich.

 

Qualitätssicherung durch HACCP (Hazard Analysis Critical Control Points).

Alle Lebensmittelproduktionsprozesse werden zur Analyse der möglichen Gefahren durch sinnvolles Vorgehen mit dem HACCP kontrolliert.

Bereiche und Punkte werden erfasst, welche eine Gefahr in einem solchen Prozess darstellen könnten.

 

Punkte, die kritisch für das Produkt und die Gesundheit sein könnten, werden differenziert.

Die Eingliederung von Monitoringsystemen überwacht diese kritischen Punkte.

 

Definierte Grenzwerte, die aufgrund eines positiven Befundes überschritten werden, sind unter Berücksichtigung der hierfür zugelassenen Verfahren und Produkte zu regulieren.

Um zu beweisen, dass das HACCP - System erfolgreich arbeitet, muss durch zuvor festgelegte Vorgehensweisen das gesamte Verfahren nachgeprüft werden

Alle Vorgänge, Maßnahmen und Ergebnisse werden aussagekräftig dokumentiert.

 

 

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.

 

Mit dem HACCP-Konzept gesundheitliche Gefahren durch
Lebensmittel sicher identifizieren, bewerten und beherrschen

Die Lebensmittelhygiene-Richtlinie der Europäischen Union schreibt für Lebensmittelbetriebe die Einführung von Eigenkontrollsystemen nach den Prinzipien des H azard A nalysis and C ritical C ontrol P oint (HACCP)-Konzepts vor.

Sprachliche Mißverständnisse haben wiederholt zu Fehlinterpretationen geführt.

In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit und den für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Stellen der Bundesländer hat das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin ein Merkblatt erarbeitet, das verbindliche Begriffsbestimmungen enthält und als Grundlage bei der Schaffung von Eigenkontrollsystemen für die Lebensmittelsicherheit dienen kann.

Das HACCP-Konzept liefert einen wichtigen Beitrag zum gesundheitlichen Verbraucherschutz bei Herstellung, Behandlung, Verarbeitung, Transport, Lagerung und Verkauf von Lebensmitteln.

Entsprechend der international verbindlichen Definition zielt das Konzept darauf, bedeutende gesundheitliche Gefahren durch Lebensmittel zu identifizieren, zu bewerten und zu beherrschen.

Dazu werden zunächst alle Gefahren erfaßt, die theoretisch auftreten können.

Dann wird die Wahrscheinlichkeit ihres Auftretens ermittelt und die Bedeutung für die Gesundheit des Verbrauchers abgeschätzt. Anschließend werden die Critical Control Points festgelegt, Stufen im Prozeß, auf denen die ermittelten Gefahren vermieden, beseitigt oder auf ein annehmbares Maß reduziert werden können.

Die überprüfbare Dokumentation ist wesentlicher Bestandteil des HACCP-Konzepts.

In vielen Bereichen der Lebensmittelherstellung, -behandlung und -verarbeitung läßt sich aufgrund von Betriebsgröße, Betriebsstruktur oder Herstellungsvielfalt kein vollständiger HACCP-Plan erstellen.

Diesen Bereichen, insbesondere kleineren und mittelständischen Betrieben, kommt es zugute, daß die Europäische Gemeinschaft in der Lebensmittelhygiene-Richtlinie ein flexibles System für die Erarbeitung strukturierter spezifischer Gesundheitsschutzmaßnahmen vorgeschrieben hat.

Dadurch ist es möglich, sich an einzelnen Prinzipien des HACCP-Konzepts zu orientieren, ohne das vollständige Konzept umsetzen zu müssen.

Der Einsatz des HACCP-Konzepts umfaßt ein Bündel von Aufgaben, die Sachkenntnisse auf epidemiologischem, veterinärmedizinischem, lebensmittelchemischem, toxikologischem und lebensmittelmikrobiologischem Gebiet ebenso voraussetzen wie Grundkenntnisse im Qualitätsmanagement.

Es ist kein Werkzeug zur Umsetzung allgemeiner Hygienemaßnahmen, sondern baut auf einem bereits eingerichteten Hygienekonzept auf.

 

Akute und vorbeugende Schädlingsbekämpfung (nach HACCP)

Wir richten Monitorsysteme ein und erarbeiten mit Ihnen optimale Konzepte, sowie HACCP-Systeme mit Dokumentationen.

Zur Vermeidung von kritischen Befallspunkten bei der Errichtung/Planung von Gebäuden und Lagerhallen stehen wir Ihnen beratend zur Seite.

 

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