Marder
RA.BE-Hygiene hilft Ihnen bei Marderproblemen
Befallshinweise:
- Die typischen vier Krallenspuren an Dachpfannen, Balken oder Fallrohren
- Undefinierbare Geräusche in Decken, Fußböden etc. / nächtlicher Lärm
- Steinmarder sind Dämmerungs- und Nachtaktiv
- Steinmarder sind „Gewohnheitstiere“. Hat sich einmal ein Tagesversteck, z. B. eine Zwischendecke oder ein Dachboden, als geeignet erwiesen, wird er regelmäßig zum Schlafen aufgesucht. In solchen Dächern können sich dann über die Jahre große Kotmengen ansammeln.
- Sie hinterlassen Kot und einen charakteristischen Geruch auf den Dachböden.
- Typische Form von Marderkot:
Wurstförmig, dunkelbraun bis schwarz, etwa sechs bis zehn Zentimeter lang und ein bis zwei Zentimeter breit.
Die Lösung enthält fast immer Haare, Knochenreste oder Federn. Im Herbst auch Beerensamen, Kirsch-, Schlehen- und Pflaumenkerne.
Schaden:
- Schäden an Dachpfannen, Balken oder Fallrohren
- Lärm- und Geruchsbelästigung
- Schäden an Schläuchen, Dämmmatten und Kabeln
- Verunreinigungen durch Kot
Ökonomische Auswirkungen:
- Finanzielle Verluste durch Marderschäden
- Imageverlust
- Vertrauensverlust bei Kunden und Mitarbeitern
- Schadensersatzforderungen
- Eventuell einstweilige Geschäftsschließungen
Problembeseitigung:
- Tierschutz- und Jagdgesetzgebung sind die Grundlage einer jeden Bekämpfungsmaßnahme.
- Grundsätzlich ruht die Jagd in befriedeten Bezirken (Haus, Friedhöfe, Hofflächen, Hausgärten, u.s.w. ).
- Die untere Jagdbehörde kann eine Genehmigung zur Jagd unter Auflagen in befriedeten Bezirken erteilen.
- Jagdzeit vom 16. Oktober bis zum 28. Februar nur in einer Lebendfalle.
- Nur ein ausgebildeter Jäger (RA.BE - Hygiene GmbH), der den entsprechenden Sachkundenachweis durch die Jägerprüfung erbracht hat, darf die Fallenjagd auf dem Grundstück betreiben.
- In der Schonzeit (1. März bis 15. Oktober) darf der Marder nicht gefangen, sondern nur "vergrämt" werden.