Allgemeine Geschäftsbedingungen der RA.BE-Hygiene GmbH

§ 1 Allgemeines
Die RA.BE-Hygiene GmbH, erbringt ihre Dienstleistungen im Bereich der Schädlingsbekämpfung ausschließlich unter Einbeziehung der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende Individualvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Der Geltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen der Kunden wird ausdrücklich widersprochen.

§ 2 Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt zustande durch Bestätigung eines Kundenauftrages in Textform seitens der RA.BE-Hygiene GmbH, spätestens jedoch durch den Beginn mit der Auftragsdurchführung. Die Auftragsdurchführung beginnt mit der Zurüstung der Einsatzmittel und des Fahrzeuges auf dem Betriebsgelände der RA.BE-Hygiene GmbH.

§ 3 Inhalt und Erbringung der Leistung
Ist die durch die RA.BE-Hygiene GmbH zu erbringende Leistung nicht nach Art und Weise, Umfang und Häufigkeit der Bekämpfungsmaßnahme konkret vereinbart, ist die RA.BE-Hygiene GmbH berechtigt, den Leistungsinhalt unter Berücksichtigung des festgestellten Befalls, der Erfahrungen und Kenntnisse ihrer Mitarbeiter sowie der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften nach freiem Ermessen zu bestimmen. Die RA.BE-Hygiene GmbH ist berechtigt, die Leistung durch Dritte erbringen zu lassen.

§ 4 Vergütung
Ist eine Vergütung der Höhe nach nicht vereinbart, ist die RA.BE-Hygiene GmbH berechtigt, die Vergütung nach billigem Ermessen zu bestimmen (§§ 315, 316 BGB).

§ 5 Fälligkeit der Vergütung
Abweichend von § 614 BGB ist die Vergütung bei Vertragsschluss, spätestens vor Beginn der Ausführung der Maßnahme(n), fällig. Die RA.BE-Hygiene GmbH ist berechtigt, die geschuldete Dienstleistung bis zur Zahlung der Vergütung zurückzubehalten.

§ 6 Nichtannahme der Leistung, Gläubigerverzug
Nimmt der Kunde die Dienstleistung nicht oder nicht zum vereinbarten Zeitpunkt an, behält die RA.BE-Hygiene GmbH ihren Anspruch auf Vergütung, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Der Vergütungsanspruch reduziert sich infolge der Nichtannahme der nicht geleisteten Dienste um 30 %. Dem Kunden bleibt es nachgelassen, eine höhere Ersparnis, einen höheren Erwerb oder ein böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs nachzuweisen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs ist der RA.BE-Hygiene GmbH unbenommen.

§ 7 Gewährleistung
Eine Gewährleistung für die Dienstleistung findet nicht statt. Auch nach ordnungsgemäß und fachgerecht durchgeführter Behandlung, die zum Abschluss gebracht wurde, kann insbesondere die Freiheit von erneutem Schädlingsbefall nicht gewährleistet werden.
Umfasst die Dienstleistung der RA.BE-Hygiene GmbH auch die Lieferung und Eigentumsverschaffung von Geräten, findet diesbezüglich das Kaufrecht des BGB in der bei der Vertragsschluss geltenden Fassung Anwendung. Der Anspruch des Kunden auf Nacherfüllung wird jedoch auf die Beseitigung des Mangels beschränkt. Die RA.BE-Hygiene GmbH ist nach ihrer Wahl zur Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt. Ist die Beseitigung des Mangels zweimal gescheitert oder gelingt sie nicht innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Nachfrist, ist der Kunde zur Minderung des Kaufpreises berechtigt.

§ 8 Haftung
Die RA.BE-Hygiene GmbH haftet nicht für Schäden – ausgenommen für solche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit des Kunden und anderer aus dem Schutzbereich des Vertrages einbezogener Personen -, sofern ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren Mitarbeitern hinsichtlich der Pflichtverletzung nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die RA.BE-Hygiene GmbH haftet insbesondere nicht für Beeinträchtigungen des Geschäftsablaufs oder des Haushaltes, wenn diese auf der Wirkung oder der Wirkungsdauer der eingesetzten Mittel oder anderer Behandlungsmaßnahmen beruhten.

§ 9 Gerichtsstand
Ist der Kunde der RA.BE-Hygiene GmbH Kaufmann/Kauffrau, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, vereinbaren die Parteien für Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertrag in Abhängigkeit vom Streitwert die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Herne  bzw. des Landgerichts Bochum.