Marder beschädigen und verunreinigen Ihr Eigentum

Wenn der Marder im Haus ist, sind Schäden und Geruchsbelästigung vorprogrammiert! Marder stehen jedoch unter Naturschutz und dürfen nur vergrämt werden.

Welche Arten von Mardern sind relevant?

Welche Hinweise gibt es zu einem Marderbefall?

Krallen- / Kratzspuren
Die typischen vier Krallenspuren an Dachpfannen, Balken oder Fallrohren.

Geräusche / Lärm
Undefinierbare Geräusche in Decken, Fußböden etc. oder auch nächtlicher Lärm.

Geruchsbelästigung
Durch hinterlassenen Kot und eingeschlepptes Futter (Aas) entsteht ein charakteristischer Geruch auf den Dachböden.

Welche Schäden können bei einem Marderbefall entstehen?

Gebäudeschäden
Schäden an Dachpfannen, Balken, Fallrohren, Schläuchen, Dämmmatten und Kabeln.

Schäden an Fahrzeugen
Zündkabel oder Isolierungen in Motorräumen.

Verunreinigungen
Beutereste (Federn, Kaninchen oder Taubenreste) oder Kot des Marders.

Welche ökonomischen Auswirkungen können entstehen?

Finanzielle Verluste
Hohe Kosten für die Desinfektion / Erneurung der Schäden.

Geschäftsschließung
Bei größeren Schäden muss evtl. der gesamte Betrieb geschlossen werden.

Vertrauensverlust
Vertrauensverlust bei Kunden und Mitarbeitern und eventuelle Schadensersatzforderungen.

Beseitigung & Tipps / Tricks

Marderjagd
Lebendfallenjagd nur durch ausgebildete Jäger mit Sachkundenachweis.

Schonzeit
Vom 1. März bis 15. Oktober dürfen Marder ausschließlich vergrämt werden (kein Einfangen erlaubt!).